Dienstleistungen : Neues Kommunales Rechnungswesen / Einführung neuer Finanzverfahren
In den nächsten Jahren steht bei den Städten und Gemeinden die vollständige Umstellung des bisherigen kameralen Rechnungssystems auf ein kaufmännisches bzw. doppisches Rechnungssystem an.
Grundlage dieser grundlegenden Änderung des Gemeindehaushaltsrechts ist der Beschluss der Innenministerkonferenz der Bundesländer vom 21.11.2003. Demnach wird in den meisten Bundesländern die bisherige Kameralistik durch die sog. Doppik ersetzt.
Wesentliche Funktionen der Doppik:
- Darstellung der gesamten Ressourcen und deren Verbrauch
- Darstellung des gesamten Vermögens der Kommune
Während die Kameralistik lediglich den Geldverbrauch abgebildet hat, zeigt die kaufmännische Doppik durch die Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand den Ressourcenverbrauch auf. Alle Aufwendungen und Erträge der Kommune werden periodengerecht ausgewiesen. Dadurch wird die Transparenz des gemeindlichen Vermögens, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung deutlich verbessert.
Dies setzt voraus, dass zu den künftig zu erfassenden Aufwendungen auch der vollständige Werteverzehr des kommunalen Anlagevermögens gehört. Abschreibungen müssen also nicht nur in den Gebührenhaushalten sondern vom gesamten Gemeindevermögen ermittelt werden.
Damit ist klar: um bei der Einführung des doppischen Rechnungssystems eine Eröffnungsbilanz aufstellen zu können, kommt man um eine vollständige Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens der Gemeinde/Stadt nicht herum (Vollvermögensbewertung/Anlagenbuchhaltung).
Die Umstellung von der Kameralistik in die Kommunale Doppik ist ein komplexes Projekt und sollte in mehreren Stufen erfolgen, um dadurch überschaubare Arbeitsabschnitte zu erhalten, die getrennt voneinander bearbeitet werden können.
Beispiele für einzelne Arbeitsabschnitte können sein:
- Softwaresuche und -umstellung
- Erstellung der Vollvermögensbewertung
- Aufbau Kontenplan
- Aufbau Produktplan
- Konzeption und Einführung der Kostenrechnung
In Kooperation mit Ihrem Rechenzentrum bzw. Software-Anbieter bieten wir Ihnen bei der Einführung des neuen Systems unsere Unterstützung an. Überwiegend haben wir es hier mit folgenden Lösungen/Anbietern zu tun:
- SAP® R/3®
- K-IRP
- CIP-Kommunal
- FINANZ+
- All for One
Grundsätzlich sind unsere Tätigkeiten in diesem Bereich unabhängig von der Software, die Sie in Ihrer Kommune einsetzen.
Da der Ursprung der von Ihnen gewählten Lösung im kaufmännische Rechnungswesen liegt, erfordert es vom Anwender auch ein kaufmännisches Grundwissen. Neuanwender sollten sich frühzeitig Gedanken über die Struktur ihrer Verwaltung machen (Haushaltsstelle = Kostenstelle, Kostenarten, u.ä.), um diese im neuen Programm sinnvoll einrichten zu können.
Diese komplexen Aufgaben können nur schwer von der Verwaltung neben dem Tagesgeschäft erarbeitet werden.
Deshalb bieten wir hier unsere Unterstützung an. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein individuelles Konzept, wie die Einführung Ihrer neuen Finanz-Software am Besten verlaufen sollte. Selbstverständlich werden hierbei wichtige Fragen im Hinblick auf die Zukunft, wie sinnvolles Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung, Zukunftsplanung u.ä. mit berücksichtigt.
Um Ihnen unsere Mitarbeit in diesem Bereich anzubieten, sind wir gerne bereit, unser Konzept bei Ihnen vor Ort vorzustellen. Sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen dann auch Referenzen aus ähnlich gelagerten Projekten nennen.
Fragen Sie uns!
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